Your web browser is out of date

Update your browser for more security, speed and the best experience on this site.

Berufsbegleitende Ausbildung und Quereinstieg

Mit großem Erfolg und mit ebenso großer Resonanz hat die PGA of Germany bereits vor einigen Jahren die sogenannte Berufsbegleitende Ausbildung eingeführt. Sie ermöglicht es insbesondere Interessenten, die bereits erfolgreich eine staatlich anerkannte Ausbildung oder ein Hochschulstudium absolviert haben, den Titel eines Fully Qualified PGA Professionals zu erreichen, ohne zwingend eine dreijährige Vollzeitausbildung in einem Golfclub oder in einer Golfschule absolvieren zu müssen.

Während die berufsbegleitende Variante in Modul II an klare Voraussetzungen gebunden ist, können alle Interessenten in der Modul I grundsätzlich zwischen der regulären Varianten (angestellter Auszubildender im Golfclub) und der berufsbegleitenden Form wählen. Die Zugangsvoraussetzungen sind für beide Ausbildungswege gleich, doch beim berufsbegleitenden Modell schließt der Auszubildende den Ausbildungsvertrag nicht mit einem Ausbilder oder einem Ausbildungsbetrieb, sondern direkt mit der PGA Aus- und Fortbildungs GmbH. Neben den Seminaren der Modulausbildung I muss der Azubi, der den berufsbegleitenden Weg wählt, ein 30-tägiges Praktikum oder alternativ zwei fünftägige Tutorenseminare absolvieren. Die Kosten der gesamten Ausbildung trägt der Azubi in diesem Fall selbst.

 

Wer nun in die Modulausbildung II eintreten möchte und wer bereits eine staatlich anerkannte Ausbildung oder ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, kann die betriebliche Ausbildung im Modul II auf ein 100-tägiges Praktikum oder den Besuch von Tutorenseminaren (ca. 40 Tage plus Hausarbeiten plus Selbststudium) reduzieren und den Weg der sogenannten Berufsbegleitenden Ausbildung weitergehen. Er schließt dann den Ausbildungsvertrag auch für Modul II direkt mit der PGA Aus- und Fortbildungs GmbH und trägt die Kosten der Ausbildung wiederum selbst. Die Praktika können stets nur in einem Club durchgefüht werden, der zur Ausbildung berechtigt ist. Ein entsprechender Praktikumsplan ist vor der Ausbildung einzureichen.

„Das Wichtigste ist, dass man dieses Spiel liebt! Die Liebe zum Spiel und der Wunsch, anderen Menschen diese Leidenschaft weiterzugeben, sind die wesentlichen Voraussetzungen, um in diesem Beruf glücklich und erfolgreich zu werden.“

Die Ausbildung zum Golfprofessional im Wege der Berufsbegleitenden Ausbildung (Modulausbildung II) kann auf genehmigten Antrag beginnen, wer

  • das 24. Lebensjahr vollendet hat
  • die Assistentenprüfung der PGA of Germany bestanden hat
  • außerordentliches Mitglied der PGA of Germany im Status "PGA-Assistent" ist und eine der nachfolgenden Qualifikationen nachweisen kann:
    • einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder
    • einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss einer staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule oder
    • eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Golflehrer in Vollzeit oder
    • eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Playing Professional während der eine Mitgliedschaft der PGA of Germany im Status Playing Professional bestand

Außerdem gibt es auf dem Ausbildungsweg zwei „Abkürzungen“: Auf den PreCourse verzichten und direkt zur Eingangsprüfung antreten darf, wer die C-Trainer-Lizenz Golf Breitensport vorweisen kann. Inhaber einer gültigen B- oder A-Lizenz Leistungsgolf können auf Antrag direkt zur Assistant-Prüfung zugelassen werden, was gleichermaßen für PGA Playing Professionals gilt, die mindestens drei Jahre aktiv Turniergolf gespielt haben, und ebenso für Personen, die bereits drei Jahre in Vollzeit als Golflehrer tätig waren. Absolventen anderer Ausbildungen können einen Antrag auf Einstufung in das System stellen, über den der PGA Ausbildungsausschuss im Einzelfall entscheidet.